Ein Versuch macht kluch. Die Beihilfe (für Beamte und Pensionäre) hat bei passender Verschreibung vom Arzt den Höchstsatz von 22 €, der auch für Massagen und ähnliche Anwendungen bezahlt wird erstattet.
Dem Erstattungsantrag ging eine ärztliche Verschreibung voraus, welche direkt auf elektrolytische Fußbäder bei der Diagnose „Myogelosen“ lautete. Myogelosen sind schmerzhafte Muskelverspannungen. Ob eine private Krankenversicherung nun den Rest zum normalen Anwendungspreis bezahlt, bleibt abzuwarten. Ein Versuch in dieser Richtung läuft noch. Ich halte Sie auf dem Laufenden….
von Stefan Scholz, 30.01.2014